
Verbriefungsgesellschaften
Das Gesetz vom 22. März 2004 definiert eine Verbriefung als einen Geschäftsvorgang , bei dem ein Verbriefungsorganismus Risiken erwirbt oder übernimmt und basierend auf diesen Wertpapiere emittiert, deren Wertentwicklung auf diesen Risiken basiert.
Dabei fallen unter die verbrieften Risiken beispielsweise Forderungen sowie liquide und alternative Vermögenswerte.
Verbriefungen stellen somit eine attraktive Alternative sowohl zur Kapitalbeschaffung sowie zur Kapitalinvestition dar. Insbesondere im erstgenannten Fall geht dies mit einer Übertragung des Risikos einher.
Reguliert
Im Rahmen einer regulierten Verbriefungsgesellschaft gestalten sich die Pflichten der Verwahrstelle weitestgehend analog derer im Rahmen eines Spezialfonds.
Unreguliert
Im Rahmen einer unregulierten Verbriefungsgesellschaft richten sich die Pflichten der Verwahrstelle nach den individuellen vertraglichen Regelungen zwischen der Verwahrstelle und der Verbriefungsgesellschaft.
Das Gesetz betrifft ausschließlich Verbriefungsorganismen, welche in Luxemburg ansässig sind.
Letztendlich besteht auch hier die Möglichkeit die Struktur und die Dienstleistungen nach Ihren Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.
Ob ein reguliertes oder unreguliertes, ein einstöckiges oder mehrstöckiges Vehikel, ob für die Funktion der Verwahr-, Zahl- und/oder Berechnungsstelle – wir stehen Ihnen auch hier gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Ansprechpartner
Markus Weimann
Relationship Management
Third Parties
European Depositary Bank SA
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L-5365 Munsbach
Tel. (+352) 42 45 45-295
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